- Wählen Sie einen ETF-, Aktien-, Fonds-, Zertifikate- oder ETC-Sparplan Ihrer Wahl.
- Eröffnen Sie den Sparplan bis 31. Oktober 2026 und besparen diesen mindestens drei hintereinanderfolgende Kalendermonate.
- Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil.
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Die beliebtesten Sparpläne unserer Kunden
Aktion für Bestandskunden
Berechtigte Personen | Teilnahmeberechtigt sind alle Privatkunden der Consorsbank. Mitarbeiter der BNP Paribas sind nicht teilnahmeberechtigt. |
Aktion | Alle Bestandskunden, die vom 01. September bis 31. Oktober 2026 einen Sparplan neu anlegen und mindestens drei hintereinanderfolgende Monate aktiv besparen, wandern in einen Lostopf. Die erste Sparrate muss spätestens 4 Wochen nach Anlage des Sparplans erfolgen. Einmalanlagen werden hier nicht berücksichtigt. Wir verlosen unter allen berechtigten Kunden 100 x 100 Euro „Sparprämie“. Jeder Kunde hat nur eine Loschance, d. h. bei Teilnahme über ein Einzelkonto und ein Gemeinschaftskonto wird nur eine Loschance vergeben. |
Gewinnbenachrichtigung | Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt im März 2027 per E-Mail. |
Gewinnauszahlung | Der Gewinn wird auf das Verrechnungskonto ausgezahlt. Ein anderes Auszahlungskonto ist leider nicht möglich. |
Die häufigsten Fragen und Antworten
Was bringt mir ein Wertpapiersparplan?
Was brauche ich, um einen Wertpapiersparplan zu starten?
Wie hoch sollte die regelmäßige Sparrate sein?
Noch kein Depot? Jetzt Anlegen loslegen.
Rechtliche Hinweise:
Steuern
Prämien sind einkommensteuerpflichtig. Geldprämien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren gezahlt werden, führen zu einer Reduzierung der Anschaffungskosten. Die steuerrechtliche Grundlage dazu ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.01.2019 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Randziffer 129b). Die Consorsbank leistet keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.
Für den Fall, dass eine steuerliche Korrektur im Zusammenhang mit dieser Aktion aufgrund Konto-/Depotlöschung gesetzlich nicht mehr erlaubt ist, sind wir verpflichtet, diese steuerpflichtigen Erträge an unser Betriebstättenfinanzamt zu melden.
Eine hohe Inflationsrate kann den Wert zukünftiger Erträge oder Rückzahlungsbeträge in Bezug auf das Produkt verringern.
Wir behalten uns die Möglichkeit vor, das Angebot sowie die Laufzeit und Konditionen jederzeit anzupassen oder zu verändern.


